Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche mindestens einen Genossenschaftsanteil mit einem Nennwert von CHF 1000.– erwirbt.
Die Aufnahme erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung und einen Beschluss des Vorstands. Der Vorstand entscheidet endgültig über die Aufnahme und kann diese ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Die Mitgliedschaft beginnt, sobald der volle Betrag der gezeichneten Genossenschaftsanteile eingezahlt wurde.
Interessierte Mitglieder und potenzielle Neumitglieder können die Statuten einsehen, um einen tieferen Einblick in die Funktionsweise, Verwaltung und rechtlichen Grundlagen der Genossenschaft zu erhalten.
Statuten
Interessierte Mitglieder und potenzielle Neumitglieder können die Statuten einsehen, um einen tieferen Einblick in die Funktionsweise, Verwaltung und rechtlichen Grundlagen der Genossenschaft zu erhalten.
Vermietungs- reglement
Gestützt auf Art. 30 Abs. 3 der Statuten wird gemäss Beschluss der Generalversammlung vom 26. November 2025, das nachfolgende Vermietungsreglement (nachfolgend „Reglement“ genannt) erlassen.