Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung findet jedes Jahr in der ersten Jahreshälfte statt. Bei Bedarf können ausserordentliche Generalversammlungen einberufen werden – entweder auf Beschluss des Vorstands oder auf Verlangen von mindestens einem Zehntel der Mitglieder. In diesem Fall muss die Versammlung innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags stattfinden.
Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand, mindestens 20 Tage vor dem Termin. Dabei werden die Tagesordnungspunkte bekannt gegeben. Bei Anträgen zur Änderung der Statuten wird der genaue Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen mitgeteilt. Zur ordentlichen Generalversammlung erhalten die Mitglieder zusätzlich den Jahresbericht, die Jahresrechnung und den Bericht der Kontrollstelle.
Die Versammlung wird in der Regel vom Präsidenten oder einem Vorstandsmitglied geleitet. Sollte der Vorstand oder der Präsident nicht anwesend sein, wählt die Versammlung eine Person, die die Leitung übernimmt.
