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General­versammlung

Die ordentliche Generalversammlung findet jedes Jahr in der ersten Jahreshälfte statt. Bei Bedarf können ausserordentliche Generalversammlungen einberufen werden – entweder auf Beschluss des Vorstands oder auf Verlangen von mindestens einem Zehntel der Mitglieder. In diesem Fall muss die Versammlung innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags stattfinden.

Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand, mindestens 20 Tage vor dem Termin. Dabei werden die Tagesordnungspunkte bekannt gegeben. Bei Anträgen zur Änderung der Statuten wird der genaue Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen mitgeteilt. Zur ordentlichen Generalversammlung erhalten die Mitglieder zusätzlich den Jahresbericht, die Jahresrechnung und den Bericht der Kontrollstelle.

Die Versammlung wird in der Regel vom Präsidenten oder einem Vorstandsmitglied geleitet. Sollte der Vorstand oder der Präsident nicht anwesend sein, wählt die Versammlung eine Person, die die Leitung übernimmt.

Downloads

Protokoll a.o. GV 2025
Schriftliches Protokoll der ausserordentlichen Generalversammlung von 2025
Einladung zur a.o. GV 2025
zur ausserordentlichen GV auf Mittwoch, 26. November 2025
Vermietungs­reglement
Gemäss Beschluss der a.o. GV vom 26. November 2025
Protokoll GV 2025
Schriftliches Protokoll der ordentlichen Generalversammlung von 2025
Geschäfts­bericht 2024
Hier finden Sie alle Fakten und Zahlen sowie Details der Liegenschaften des letzten Jahres.
Statuten
Interessierte Mitglieder und potenzielle Neumitglieder können die Statuten einsehen, um einen tieferen Einblick in die Funktionsweise, Verwaltung und rechtlichen Grundlagen der Genossenschaft zu erhalten.