Die Baugenossenschaft Familia Zug
Gut zu wissen
Revisionsstelle
Als Revisionsstelle wird ein zugelassener Revisor nach den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 2005 auf eine Dauer von jeweils zwei Jahren von der Generalversammlung gewählt.
Die Revisionsstelle führt eine eingeschränkte Revision nach Art. 727a OR durch.
Die Aufgaben und die Verantwortung der Revisionsstelle richten sich nach den Artikeln 729 ff. OR.
Die Revisionsstelle erstattet der Generalversammlung schriftlich einen zusammenfassenden Bericht über das Ergebnis der Revision.
Mindestens ein Vertreter oder eine Vertreterin der Revisionsstelle nimmt an der ordentlichen Generalversammlung teil.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus fünf oder mehr Mitgliedern. Die Mehrheit muss aus Genossenschafterinnen oder Genossenschaftern bestehen. Der Präsident wird von der Generalversammlung bestimmt; im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.
Die Mitglieder des Vorstandes werden auf vier Jahre gewählt und sind wieder wählbar. Wahlen innert einer Amtsdauer gelten bis zu deren Ablauf.
Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche mindestens einen Genossenschaftsanteil mit einem Nennwert von CHF 1000.– erwirbt.